Impfanforderungen
Dogs
- •Rabies (required, administered at least 21 days before travel)
- •Distemper (recommended)
- •Hepatitis (recommended)
- •Parvovirus (recommended)
- •Leptospirosis (recommended — common in alpine waterways)
Vor der Tollwutimpfung ist ein ISO 11784/11785-konformer Microchip erforderlich. Für Reisen innerhalb der EU ist ein gültiger EU-Heimtierausweis Pflicht. Wien verlangt von Erstbesitzern eines Hundes den Abschluss eines Sachkundenachweises, und Halter gelisteter Rassen müssen zusätzlich die Hundeführschein-Prüfung bestehen.
Cats
- •Rabies (required, administered at least 21 days before travel)
- •Panleukopenia (recommended)
- •Calicivirus (recommended)
- •Feline leukemia (recommended for outdoor cats)
Es gelten dieselben Anforderungen an Microchip und Dokumente wie bei Hunden. Österreich erlaubt keine Einreise ungeimpfter Jungtiere aus keinem Land, auch nicht aus anderen EU-Mitgliedstaaten. Das praktische Mindestalter für die Einreise liegt bei etwa 15 Wochen (12 Wochen für die Impfung plus 21 Tage Wartezeit).
Ferrets
- •Rabies (required, administered at least 21 days before travel)
Quarantäneregeln
Keine Quarantäne für Haustiere aus EU-/EWR-Ländern mit gültigem EU-Heimtierausweis und aktueller Tollwutimpfung.
Bedingungen:
- •Valid EU pet passport
- •ISO-compliant microchip
- •Rabies vaccination minimum 21 days old
Ausnahmen:
- ✓EU/EEA pets with valid documentation
Haustiere aus nicht gelisteten Drittländern benötigen einen Tollwut-Antikörpertiter-Test (≥0,5 IE/ml), der frühestens 30 Tage nach der Impfung entnommen wird, gefolgt von einer dreimonatigen Wartezeit vor der Einreise.
Bedingungen:
- •Rabies antibody titer test at an EU-approved laboratory
- •3-month waiting period from blood draw date
- •EU animal health certificate from an official veterinarian
Lokale Tiergesetze
Tierschutzgesetz (Bundes-Tierschutzgesetz)
Österreichs Tierschutzgesetz von 2004 zählt zu den strengsten Tierschutzgesetzen Europas. Es verbietet die Haltung von Tieren auf eine Art und Weise, die ihnen Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügt. Hunde müssen täglich Auslauf im Freien haben, dürfen nicht dauerhaft angebunden und nicht über längere Zeit allein gelassen werden. Kupieren von Rute und Ohren ist verboten. Das Gesetz gilt für alle Tiere, einschließlich Nutztiere.
Quelle: Bundesgesetz über den Schutz der Tiere (Tierschutzgesetz – TSchG)
Hundeführschein in Wien
Wien kennt zwei getrennte Anforderungen an Hundehalter. Seit Juli 2019 müssen alle Erstbesitzer eines Hundes (kein Hund in den vergangenen 2 Jahren) vor der Anmeldung einen 4-stündigen Sachkundenachweis-Kurs absolvieren. Seit 2010 müssen Halter von Listenhunden (gelisteten Rassen) zusätzlich innerhalb von 3 Monaten nach Anschaffung die Hundeführschein-Prüfung ablegen, die aus einem theoretischen und einem praktischen Teil sowie einer Verhaltensbeurteilung des Hundes besteht.
Quelle: Wiener Tierhaltegesetz
Listenhunde (gelistete gefährliche Rassen)
Die rassespezifische Gesetzgebung unterscheidet sich je nach Bundesland. Wien listet unter anderem Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bull Terrier, Bull Terrier, Dogo Argentino und Rottweiler als Listenhunde. Halter dieser Rassen unterliegen in der Öffentlichkeit zusätzlichen Leinen- und Maulkorbpflichten, müssen eine Haftpflichtversicherung abschließen und benötigen unter Umständen eine Verhaltensbeurteilung.
Regeln für öffentliche Verkehrsmittel (ÖBB und städtischer Nahverkehr)
Bei der ÖBB (Österreichische Bundesbahnen) reisen kleine Haustiere in Transportboxen kostenlos. Größere Hunde kosten pauschal 2 € (unter 98 km) oder 10 % des vollen Fahrpreises (über 98 km) und müssen angeleint und mit Maulkorb versehen sein. In Wiens öffentlichem Verkehr (Wiener Linien) müssen Hunde angeleint und mit Maulkorb versehen sein und benötigen ein ermäßigtes Ticket (kostenlos für Jahreskarteninhaber). Kleintiere in geschlossenen Transportboxen fahren kostenlos. Blindenführhunde reisen ohne Einschränkungen kostenlos.
Quelle: ÖBB & Wiener Linien
Meldepflicht und Microchip-Pflicht
Alle Hunde in Österreich müssen gechipt und innerhalb eines Monats nach dem Erwerb in der nationalen Heimtierdatenbank registriert werden. Die Registrierung umfasst die Angaben des Halters, die Rasse des Hundes und die Chipnummer. Die Hundesteuer variiert je nach Gemeinde – in Wien beträgt sie 120 € pro Jahr für den ersten Hund und 160 € für weitere Hunde.
Einfuhrvoraussetzungen
Erforderliche Dokumente
- •EU pet passport (intra-EU) or EU animal health certificate (non-EU, issued within 10 days of travel)
- •ISO 11784/11785 microchip proof
- •Valid rabies vaccination certificate
- •Rabies antibody titer test (non-listed third countries only)
- •Written declaration that the pet is not being imported for commercial purposes (if more than 5 animals)
Gebühren & Kosten
ÖBB-Tickets für Haustiere: kleine Tiere kostenlos, größere Hunde 2 € pauschal (unter 98 km) oder 10 % des vollen Fahrpreises (über 98 km). Hundesteuer in Wien: 120 €/Jahr. Chippen und Registrierung: etwa 50–80 € beim Tierarzt. Hundeführschein-Kurs in Wien: etwa 150–250 €.
Österreich setzt Rasseeinschränkungen durch, die je nach Bundesland variieren. Prüfe vor der Reise die Listenhunde-Vorschriften deines Zielbundeslands für möglicherweise eingeschränkte Rassen. Maximal 5 Haustiere pro Reisenden, außer bei Reisen zu Ausstellungen oder Wettbewerben.
Tierärztliche Notfallversorgung
Österreich verfügt über ein gut ausgebautes Netz an Tierkliniken mit 24-Stunden-Notdiensten in allen größeren Städten. Die Veterinärmedizinische Universität Wien betreibt eine Lehrklinik mit Fachärzten und Notfallversorgung. Außerhalb der großen Städte erfährst du bei deiner örtlichen Tierärztekammer, welcher Notdienst gerade Bereitschaft hat.
Notrufnummer: 112
Die Tierarztkosten in Österreich sind vergleichbar mit Deutschland – ein Standardbesuch kostet 40–80 €, ein Notfalltermin außerhalb der Öffnungszeiten 100–200 € zuzüglich Behandlung. Tierkrankenversicherungen bieten unter anderem Allianz und Helvetia an.
Reisetipps
Österreich ist sehr haustierfreundlich, besonders auf dem Land und in den Alpen. Hunde sind in den meisten Restaurants und vielen Hotels willkommen – frag am besten vorher nach, aber grundsätzlich ist die Einstellung freundlich.
Die ÖBB-Züge sind eine ausgezeichnete Möglichkeit, mit Haustieren durch Österreich zu reisen. Kleine Tiere in Transportboxen fahren kostenlos, größere Hunde zahlen 2 € pauschal für Strecken unter 98 km oder 10 % des vollen Fahrpreises für längere Strecken. Die landschaftlich reizvollen Strecken über den Semmering und den Arlberg sind besonders schön.
Die österreichischen Alpenregionen bieten hervorragende Möglichkeiten für Hundespaziergänge mit gut markierten Wegen. Achte auf Weideflächen mit Rindern – halte deinen Hund in der Nähe von Weidevieh an der Leine, denn österreichische Bauern genießen für ihre Tiere auf Almwiesen rechtlichen Schutz.
Wiens weitläufiges Parksystem, darunter der Prater und die Donauinsel, bietet hervorragende Freilaufflächen. Die Stadt hat in den meisten größeren Parks ausgewiesene Hundezonen.
In größeren Städten gibt es Tierapotheken, aber die meisten Tierarzneimittel benötigen ein tierärztliches Rezept. Normale Apotheken dürfen keine Tierarzneimittel verkaufen.
Die Sommertemperaturen im Osten Österreichs (Wien, Burgenland) können 35 °C übersteigen. Achte darauf, dass deine Tiere Schatten und Wasser haben, und vermeide Spaziergänge über heißen Gehweg zur Mittagszeit.
Österreichs Leitungswasser ist außergewöhnlich sauber – in den meisten Regionen stammt es aus Alpenquellen – und überall unbedenklich für Haustiere.