Impfanforderungen
Dogs
- •Rabies (required, administered at least 21 days before travel)
- •Distemper (recommended)
- •Hepatitis (recommended)
- •Parvovirus (recommended)
- •Leptospirosis (recommended)
Vor der Tollwutimpfung ist ein ISO 11784/11785-konformer Microchip erforderlich. Obwohl die Schweiz kein EU-Mitglied ist, nimmt sie am EU-Heimtierausweissystem teil. Ein in einem EU-/EWR-Land ausgestellter EU-Heimtierausweis wird anerkannt. Für Tiere aus Nicht-EU-Ländern ist eine EU-konforme Gesundheitsbescheinigung eines amtlichen Tierarztes erforderlich. Alle Hunde müssen in der nationalen Datenbank AMICUS registriert werden.
Cats
- •Rabies (required, administered at least 21 days before travel)
- •Typhus/Panleukopenia (recommended)
- •Calicivirus (recommended)
- •Feline leukemia (recommended for outdoor cats)
Es gelten dieselben Anforderungen an Microchip und Dokumente wie bei Hunden. Katzen müssen nicht in AMICUS registriert werden, aber ein Microchip ist für Reisen Pflicht. Kätzchen unter 12 Wochen können nicht gegen Tollwut geimpft werden und dürfen daher nicht aus dem Ausland in die Schweiz einreisen.
Ferrets
- •Rabies (required, administered at least 21 days before travel)
Quarantäneregeln
Keine Quarantäne für Haustiere aus EU-/EWR-Ländern oder gelisteten Drittländern mit gültigem EU-Heimtierausweis oder gleichwertigen Dokumenten und aktueller Tollwutimpfung.
Bedingungen:
- •Valid EU pet passport or EU-format health certificate
- •ISO-compliant microchip
- •Rabies vaccination minimum 21 days old
Ausnahmen:
- ✓EU/EEA pets with valid documentation
- ✓Pets from listed third countries with valid documentation
Tiere aus nicht gelisteten Drittländern benötigen einen Tollwut-Antikörpertest (mindestens 0,5 IU/ml), der frühestens 30 Tage nach der Impfung durchgeführt wird, gefolgt von einer dreimonatigen Wartefrist vor der Einreise.
Bedingungen:
- •Rabies antibody titer test at an EU-approved laboratory
- •3-month waiting period from blood draw date
- •EU-format animal health certificate from an official veterinarian
Lokale Tiergesetze
Tierschutzgesetz
Die Schweiz hat eines der umfassendsten Tierschutzgesetze der Welt. Das Tierschutzgesetz (TSchG) und die zugehörige Verordnung (TSchV) regeln alles von Mindestgrößen für Gehege bis zu den sozialen Bedürfnissen von Tieren. Hunde dürfen nicht ohne regelmäßigen sozialen Kontakt isoliert gehalten werden. Haustiere müssen Zugang zu geeignetem Unterschlupf, Futter, Wasser und Pflege haben. Tiere gelten als Lebewesen mit eigener Würde, nicht als Sachen (Schweizerisches Zivilgesetzbuch Art. 641a).
Quelle: Tierschutzgesetz (TSchG) — Federal Act on Animal Protection
Kantonale Hundehaltung und Ausbildung
Die Vorschriften für Hunde unterscheiden sich je nach Kanton. Die eidgenössische Hundeausbildungspflicht wurde 2016 abgeschafft, doch einige Kantone (insbesondere Zürich ab 2025) führen wieder verpflichtende Kurse für Hundehalter ein. Die Registrierung des Hundes beim kantonalen Veterinäramt ist in der ganzen Schweiz Pflicht. Die jährliche Hundetaxe liegt je nach Gemeinde zwischen CHF 50 und CHF 200. Die nationale Hundedatenbank AMICUS erfasst alle registrierten Hunde.
Rassespezifische Vorschriften
Rassespezifische Regeln unterscheiden sich je nach Kanton. Manche Kantone, darunter Freiburg und Wallis, kennen keine Rasseeinschränkungen. Andere verbieten bestimmte Rassen ganz: Zürich, Genf und Tessin verbieten unter anderem Pit Bull Terrier, American Staffordshire Terrier und Rottweiler. Manche Kantone verlangen stattdessen spezielle Bewilligungen, Versicherungen und Wesenstests. Prüfe vor einem Umzug mit einer eingeschränkten Rasse unbedingt die konkreten kantonalen Vorschriften.
Regeln im öffentlichen Verkehr (SBB/CFF/FFS)
Bei den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) reisen kleine Hunde und andere kleine Tiere mit einer Widerristhöhe bis 30 cm in einem Transportbehälter oder tiergerechten Behältnis kostenlos als Handgepäck mit. Größere Hunde benötigen ein Halbtax-Billett zweiter Klasse oder die Hunde-Tageskarte (CHF 25 für unbegrenzte Fahrten pro Tag). Hunde müssen unter dem Sitz gehalten werden, damit der Durchgang frei bleibt. Im öffentlichen Nahverkehr (Busse, Trams) unterscheiden sich die Regeln je nach Betreiber, folgen aber meist demselben Muster. Blinden- und Assistenzhunde reisen kostenlos, auch im Speisewagen.
Quelle: SBB — Swiss Federal Railways
Leinen- und Maulkorbpflicht
Die Leinenpflicht unterscheidet sich je nach Kanton und Gemeinde. In städtischen Gebieten müssen Hunde in der Regel an der Leine geführt werden. Viele Gemeinden bieten ausgewiesene Hundezonen ohne Leinenpflicht an. In Wäldern müssen Hunde während der Brut- und Setzzeit des Wilds (15. April bis 31. Juli) in den meisten Kantonen an der Leine bleiben. Manche Kantone verlangen für bestimmte Rassen einen Maulkorb an öffentlichen Orten.
Einfuhrvoraussetzungen
Erforderliche Dokumente
- •EU pet passport (EU/EEA countries) or EU-format health certificate (non-EU, issued within 10 days of travel)
- •ISO 11784/11785 microchip proof
- •Valid rabies vaccination certificate
- •Rabies antibody titer test (non-listed third countries only)
- •AMICUS registration required within 10 days of arrival for dogs staying over 90 days
Gebühren & Kosten
Hunde-Tageskarte der SBB: rund CHF 25. AMICUS-Registrierung: CHF 30 bis 75 je nach Kanton. Tierärztliche Beratung: CHF 80 bis 150. Jährliche Hundetaxe: CHF 50 bis 200 je nach Gemeinde.
Die Schweiz ist kein EU-Mitglied, nimmt aber über bilaterale Abkommen am EU-Heimtierausweissystem teil. Manche Kantone verbieten bestimmte Hunderassen vollständig: Prüfe die kantonalen Vorschriften, bevor du eine eingeschränkte Rasse mitbringst. Maximal 5 Tiere pro Reisendem. Kupieren von Ohren und Schwanz ist in der Schweiz verboten, und Hunde mit kupierten Ohren oder Schwänzen können bei der Einreise Einschränkungen unterliegen.
Tierärztliche Notfallversorgung
Die Schweiz verfügt über ein ausgezeichnetes Netz an Tierkliniken und veterinärmedizinischen Universitätsspitälern. Die Vetsuisse-Fakultät betreibt in Zürich und Bern große Tierspitäler mit 24-Stunden-Notdienst. Die meisten Städte und größeren Ortschaften haben einen Bereitschaftsdienst für Notfälle außerhalb der regulären Öffnungszeiten. Erkundige dich bei deiner Tierarztpraxis nach den Kontakten für den Notdienst.
Notrufnummer: 112
Die Tierarztkosten in der Schweiz gehören zu den höchsten in Europa. Eine normale Konsultation kostet CHF 80 bis 150, Notfallbesuche CHF 150 bis 300 zuzüglich Behandlung. Operationen und Facharztbehandlungen können leicht über CHF 1000 kosten. Eine Tierkrankenversicherung wird dringend empfohlen, zum Beispiel bei Anbietern wie Animalia, Epona oder Helvetia.
Reisetipps
Die Schweiz ist ausgesprochen tierfreundlich: Hunde sind in den meisten Restaurants (drinnen und draußen), vielen Geschäften und im öffentlichen Verkehr willkommen. Die Schweizer lieben ihre Hunde und erwarten, dass sie gut erzogen sind.
Schweizer Züge gehören zu den besten Möglichkeiten, mit Tieren zu reisen. Das Schienennetz ist dicht, pünktlich und tierfreundlich. Größere Hunde reisen zum halben Preis. Für unbegrenzte Fahrten an einem Tag lohnt sich die Hunde-Tageskarte.
Tierarztkosten sind in der Schweiz im Vergleich zu den Nachbarländern sehr hoch (CHF 80 bis 150 pro Konsultation). Eine Tierkrankenversicherung ist überlegenswert, besonders bei längeren Aufenthalten. Manche Tiersitter vereinbaren mit den Besitzern vorab eine Kostenübernahme für Tierarztbesuche.
Die Schweizer Wanderwege sind erstklassig, und Hunde sind auf den meisten Routen willkommen. Die Hütten des Schweizer Alpen-Clubs (SAC) erlauben Hunde in der Regel. Achte auf Wildschutzzonen und saisonale Leinenpflichten in Wäldern.
Leitungswasser gehört in der Schweiz zu den saubersten der Welt und ist für Tiere völlig unbedenklich. An vielen öffentlichen Brunnen können Hunde trinken.
Prüfe die kantonalen Rasseregelungen sorgfältig, bevor du reist. Eine Rasse, die in Zürich völlig legal ist, kann in Genf verboten sein. Das überrascht viele Reisende innerhalb der Schweiz.
Die Schweizer nehmen Hundeerziehung ernst. Gut erzogene Hunde sind die Norm, und schlecht kontrollierte Hunde ziehen negative Aufmerksamkeit auf sich. Manche Kantone verlangen von neuen Hundehaltern nach wie vor einen Nachweis über absolvierte Ausbildungskurse.
Baden im See ist im Sommer bei Hunden beliebt. Viele Schweizer Seen haben ausgewiesene hundefreundliche Badebereiche. Das Seewasser ist außergewöhnlich sauber.