Tierpflege-Ratgeber: Italy

Dein vollständiger Leitfaden zu den Vorschriften für Haustiere in Italien: mit den Anforderungen an den EU-Heimtierausweis, der Anagrafe canina, dem nationalen Hunderegister, den Leinen- und Maulkorbregeln und allem, was du über das Reisen mit Tieren im ganzen Land wissen musst.

Zuletzt aktualisiert: Aug 27 2026

Impfanforderungen

Dogs

  • Rabies (required, administered at least 21 days before travel)
  • Distemper (recommended)
  • Parvovirus (recommended)
  • Leptospirosis (strongly recommended — prevalent in northern Italy)
  • Hepatitis/Adenovirus (recommended)
Mikrochip: ErforderlichTollwut-Titer: Nicht erforderlich

Vor der Tollwutimpfung ist ein ISO 11784/11785-konformer Mikrochip erforderlich. Für Reisen innerhalb der EU ist ein gültiger EU-Heimtierausweis zwingend vorgeschrieben. Alle Hunde in Italien müssen innerhalb von 45 Tagen nach der Geburt oder 10 Tagen nach dem Erwerb bei der örtlichen ASL (Azienda Sanitaria Locale) in der Anagrafe canina, dem nationalen Hunderegister, registriert werden.

Cats

  • Rabies (required, administered at least 21 days before travel)
  • Feline panleukopenia (recommended)
  • Calicivirus (recommended)
  • Feline herpesvirus (recommended)
  • Feline leukemia (recommended for outdoor cats)
Mikrochip: ErforderlichTollwut-Titer: Nicht erforderlich

Für Katzen gelten dieselben Anforderungen an Mikrochip und Heimtierausweis wie für Hunde. Die Registrierung in der Anagrafe felina ist möglich, auf nationaler Ebene aber nicht verpflichtend, einige Regionen schreiben sie jedoch vor. Kätzchen unter 12 Wochen können nicht gegen Tollwut geimpft werden.

Ferrets

  • Rabies (required, administered at least 21 days before travel)
Mikrochip: ErforderlichTollwut-Titer: Nicht erforderlich

Quarantäneregeln

Keine Quarantäne für Haustiere, die aus EU-/EWR-Ländern mit gültigem EU-Heimtierausweis und aktueller Tollwutimpfung einreisen.

Bedingungen:

  • Valid EU pet passport
  • ISO-compliant microchip
  • Rabies vaccination minimum 21 days old

Ausnahmen:

  • EU/EEA pets with valid documentation

Haustiere aus nicht gelisteten Drittländern benötigen einen Tollwut-Titer-Test (mindestens 0,5 IU/ml), der frühestens 30 Tage nach der Impfung durchgeführt wurde, sowie eine anschließende dreimonatige Wartefrist vor der Einreise.

Bedingungen:

  • Rabies antibody titer test at an EU-approved laboratory
  • 3-month waiting period from blood draw date
  • EU animal health certificate from an official veterinarian

Lokale Tiergesetze

Leinen- und Maulkorbpflicht

Hunde müssen in allen städtischen öffentlichen Bereichen, Parks und öffentlichen Gebäuden an einer Leine von höchstens 1,5 Metern geführt werden. Halter müssen jederzeit einen Maulkorb mitführen und ihn auf Aufforderung der Behörden oder in Situationen mit potenziellem Risiko anlegen. Dies gilt unabhängig von der Rasse für alle Hunde. Verstöße können mit Bußgeldern von 50 bis 300 Euro geahndet werden.

Quelle: Ordinanza Ministeriale 6 agosto 2013 (renewal of Ordinanza Martini 2009)

Anagrafe canina (nationales Hunderegister)

Alle Hunde in Italien müssen gechipt und über die örtliche ASL (Azienda Sanitaria Locale, die lokale Gesundheitsbehörde) in der Anagrafe canina registriert werden. Die Registrierung muss innerhalb von 45 Tagen nach der Geburt oder 10 Tagen nach dem Erwerb erfolgen. Das Register erfasst Eigentumsverhältnisse, Impfungen und etwaige Vorfälle. Unregistrierte Hunde können beschlagnahmt werden, und Halter müssen mit Bußgeldern rechnen.

Quelle: Legge 281/1991 — Legge quadro in materia di animali di affezione

Keine landesweite rasseabhängige Gesetzgebung

Italien führt keine nationale Liste verbotener oder als gefährlich eingestufter Hunderassen. Die Ordinanza Martini (2009) ersetzte die frühere rassebezogene Gesetzgebung durch einen Fokus auf verantwortungsvolle Tierhaltung. Alle Halter müssen unabhängig von der Rasse nachweisen, dass sie ihren Hund unter Kontrolle haben. Einzelne Gemeinden können jedoch lokale Verordnungen mit zusätzlichen Einschränkungen erlassen. Halter von Hunden, die aggressives Verhalten gezeigt haben, müssen unter Umständen ein spezielles Verhaltenstraining absolvieren und eine Haftpflichtversicherung abschließen.

Quelle: Ordinanza Martini — Ordinanza 3 marzo 2009

Öffentlicher Nahverkehr (Trenitalia und Italo)

Trenitalia erlaubt kleine Haustiere in Transportboxen (max. 70×30×50 cm) kostenlos in allen Zügen. Größere Hunde müssen angeleint und mit Maulkorb versehen sein und benötigen auf Regionalzügen ein Pauschalticket für 5 Euro (So–Fr) bzw. 1 Euro (Sa); auf den Hochgeschwindigkeitszügen Frecce können sie mit Haustierticket in der 1. und 2. Klasse mitfahren. Italo erlaubt kleine Haustiere in Transportboxen kostenlos und größere Hunde (angeleint und mit Maulkorb) zu einem ermäßigten Preis. Die Regeln im Nahverkehr variieren von Stadt zu Stadt, meist sind kleine Haustiere in Transportboxen in Bussen und U-Bahnen erlaubt.

Quelle: Trenitalia Condizioni di Trasporto

Tierschutzbestimmungen

Italiens Codice Penale (Artikel 544-bis bis 544-sexies) stellt Tierquälerei, Aussetzung und die Organisation von Tierkämpfen unter Strafe. Das Aussetzen eines Haustiers kann mit bis zu einem Jahr Haft und Geldstrafen bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Tierquälerei wird mit 3 bis 12 Monaten Haft und Geldstrafen von 3.000 bis 15.000 Euro bestraft, das Töten eines Tieres mit 4 Monaten bis 2 Jahren Haft. Italien verbietet zudem Stromhalsbänder und jedes Gerät, das unnötiges Leiden verursacht.

Quelle: Codice Penale Art. 544-bis to 544-sexies (Legge 189/2004)

Einfuhrvoraussetzungen

Erforderliche Dokumente

  • EU pet passport (intra-EU) or EU animal health certificate (non-EU, issued within 10 days of travel)
  • ISO 11784/11785 microchip proof
  • Valid rabies vaccination certificate
  • Rabies antibody titer test (non-listed third countries only)
  • Written declaration that the pet is not being imported for commercial purposes (if more than 5 animals)

Gebühren & Kosten

Trenitalia-Tickets für Haustiere: kostenlos für kleine Tiere in Transportboxen, Pauschale von 5 Euro (So–Fr) oder 1 Euro (Sa) für größere Hunde auf Regionalzügen. Registrierung in der Anagrafe canina bei der ASL: in den meisten Regionen kostenlos. Tierärztliche Beratung: durchschnittlich 30 bis 60 Euro.

Italien verbietet die Einreise keiner bestimmten Hunderasse. Alle Hunde müssen jedoch bei Ankunft, sofern der Aufenthalt länger als 3 Monate dauert, bei der örtlichen ASL in der Anagrafe canina registriert werden. Maximal 5 Haustiere pro Reisendem, außer bei der Teilnahme an Ausstellungen oder Wettbewerben. Hunde mit kupierten Ohren oder Schwänzen dürfen nach Italien einreisen, diese Eingriffe sind nach italienischem Recht jedoch verboten.

Tierärztliche Notfallversorgung

Italien verfügt in den meisten Großstädten über tierärztliche Notdienste (Pronto Soccorso Veterinario), die oft an universitäre Tierkliniken angegliedert sind. Außerhalb der regulären Öffnungszeiten wende dich an die örtliche ASL oder die Guardia Medica Veterinaria für den diensthabenden Tierarzt. Viele Städte führen eine Liste der Tierarztpraxen mit Bereitschaftsdienst (cliniche veterinarie di turno).

Notrufnummer: 112

Tierärztliche Beratungen kosten in Italien üblicherweise 30 bis 60 Euro. Notfall- und Bereitschaftstermine kosten 80 bis 150 Euro zuzüglich Behandlung. Tierkrankenversicherungen sind in Italien weniger verbreitet als in Nordeuropa, gewinnen aber an Bedeutung. Anbieter sind unter anderem Santévet Italia, UnipolSai und Dottorpet. Die ASL bietet kostenlose Leistungen wie Chipimplantation, Registrierung und einige Vorsorgemaßnahmen für registrierte Haustiere an.

Reisetipps

1

Italien gehört zu den tierfreundlichsten Ländern Europas. Hunde sind auf den meisten Restaurantterrassen und in vielen Innenräumen willkommen. In der italienischen Kultur werden Tiere sehr geschätzt, wundere dich nicht, wenn dein Hund mehr Aufmerksamkeit bekommt als du selbst.

2

Die Hochgeschwindigkeitszüge Frecce von Trenitalia verbinden die großen Städte schnell miteinander. Kleine Haustiere fahren kostenlos in Transportboxen mit, für größere Hunde ist eine Buchung nötig. Die Regionalzüge (Regionale) sind bei den Haustierregeln entspannter und eignen sich gut für kürzere Strecken.

3

Führe für deinen Hund in Italien immer einen Maulkorb mit, auch wenn er sehr verträglich ist. Es besteht die gesetzliche Pflicht, jederzeit einen dabei zu haben, und die Polizei oder andere Personen in belebten Situationen können dich bitten, ihn anzulegen.

4

Italienische Strände haben unterschiedliche Regeln für Haustiere. Viele öffentliche Strände (spiagge libere) verbieten Hunde im Sommer, es gibt aber immer mehr hundefreundliche Strände (spiagge per cani), Listen findest du auf baubeach.net. Manche privaten Strandbäder (stabilimenti balneari) heißen Hunde gegen eine Gebühr willkommen.

5

Die Sommertemperaturen in Süditalien und Städten wie Rom und Mailand können 35 Grad Celsius übersteigen. Gehe früh morgens und spät abends mit dem Hund spazieren, nimm Wasser mit und denke daran, dass heißer Asphalt die Pfoten verbrennen kann.

6

Italien hat eine große Population streunender Katzen, die gesetzlich geschützt ist. Kolonien freilebender Katzen (colonie feline) haben einen rechtlichen Status und dürfen nicht vertrieben werden. Wenn du auf eine Katze aufpasst, halte sie drinnen oder beaufsichtigt, um Konflikte zu vermeiden.

7

Wasser aus öffentlichen Brunnen (fontanelle) ist in den meisten italienischen Städten für Haustiere unbedenklich. Rom allein hat über 2.500 öffentliche Trinkbrunnen (nasoni).

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