Impfanforderungen
Dogs
- •Rabies (required, administered at least 21 days before travel)
- •Distemper (recommended)
- •Parvovirus (recommended)
- •Leptospirosis (recommended)
Hunde müssen vor der Tollwutimpfung mit einem ISO 11784/11785-konformen 15-stelligen Mikrochip gekennzeichnet sein. Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein gültiger EU-Heimtierausweis.
Cats
- •Rabies (required, administered at least 21 days before travel)
- •Feline calicivirus (recommended)
- •Feline herpesvirus (recommended)
Für Katzen gelten dieselben Regeln zu Mikrochip und Tollwutimpfung wie für Hunde. Für Reisen innerhalb der EU ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich.
Ferrets
- •Rabies (required, administered at least 21 days before travel)
Für Frettchen gelten dieselben EU-Reisebestimmungen wie für Hunde und Katzen.
Quarantäneregeln
Für Haustiere, die aus EU-/EWR-Ländern mit gültigem EU-Heimtierausweis und aktueller Tollwutimpfung einreisen, ist keine Quarantäne erforderlich.
Bedingungen:
- •Valid EU pet passport or EU animal health certificate
- •ISO-compliant microchip
- •Rabies vaccination at least 21 days old
Ausnahmen:
- ✓Pets from EU/EEA countries with valid documentation
Haustiere aus nicht gelisteten Drittländern benötigen einen Tollwut-Antikörper-Titertest, der mindestens 30 Tage nach der Impfung und 3 Monate vor der Reise durchgeführt wird.
Bedingungen:
- •Rabies antibody titer test showing ≥0.5 IU/ml
- •3-month waiting period after successful blood test
- •EU animal health certificate issued within 10 days of travel
Lokale Tiergesetze
Registrierung potenziell gefährlicher Hunde (PPP)
Spanien stuft bestimmte Rassen als potenziell gefährlich ein (perros potencialmente peligrosos), darunter Pit Bull Terrier, Staffordshire Bull Terrier, American Staffordshire Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Tosa Inu und Akita Inu. Halter benötigen eine PPP-Lizenz, eine verpflichtende Haftpflichtversicherung (mindestens 120.000 Euro) und müssen in der Öffentlichkeit einen Maulkorb sowie eine nicht ausziehbare Leine (max. 2 m) verwenden. Jede autonome Region kann zusätzliche Anforderungen festlegen.
Quelle: Royal Decree 287/2002
Leinenpflicht
In ganz Spanien müssen Hunde in allen städtischen öffentlichen Bereichen an der Leine geführt werden. Freilaufflächen (zonas caninas oder pipicans) gibt es in den meisten Städten. Bußgelder für Verstöße reichen je nach Gemeinde von 100 bis 600 Euro.
Tierschutzgesetz 2023
Spaniens Tierschutzgesetz von 2023 (Ley de Bienestar Animal) brachte weitreichende Schutzmaßnahmen für Haustiere. Das Aussetzen eines Tieres ist nun eine Straftat mit Bußgeldern von bis zu 200.000 Euro in schweren Fällen. Alle Katzen müssen vor dem sechsten Lebensmonat kastriert werden, sofern sie nicht als Zuchttiere registriert sind. Halter müssen angemessene Pflege, Sozialisierung und Lebensbedingungen für alle Haustiere sicherstellen.
Quelle: Ley 7/2023 de Bienestar Animal
Pflicht zur Haustierregistrierung
Alle Hunde, Katzen und Frettchen müssen im Haustierregister (Registro de Animales de Compañía) der jeweiligen autonomen Region eingetragen werden. Hunde müssen innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt gechipt werden. Wer die Registrierung versäumt, riskiert Bußgelder ab 600 Euro.
Einfuhrvoraussetzungen
Erforderliche Dokumente
- •EU pet passport (for travel from EU countries) or EU animal health certificate (for non-EU countries)
- •Proof of ISO 11784/11785 microchip implantation
- •Valid rabies vaccination certificate
- •Rabies antibody titer test results (if from a non-listed third country)
Gebühren & Kosten
Die Kosten für die EU-Tiergesundheitsbescheinigung variieren je nach Herkunftsland (meist 20 bis 100 Euro). Die PPP-Lizenzgebühr liegt je nach Gemeinde bei etwa 30 bis 50 Euro.
Maximal 5 Haustiere pro Person (außer bei Reisen zu Wettbewerben oder Ausstellungen mit entsprechendem Nachweis). Spanien lässt keine ungeimpften jungen Haustiere aus irgendeinem Land einreisen, auch nicht aus anderen EU-Mitgliedstaaten. Das praktische Mindesteinreisealter liegt bei etwa 15 Wochen (12 Wochen für die Impfung plus 21 Tage Wartezeit).
Tierärztliche Notfallversorgung
Spanien verfügt in großen Städten über ein Netz von 24-Stunden-Tierkliniken. Bei allgemeinen Notfällen wähle die 112. Bei Tierschutznotfällen wende dich an die Guardia Civil (SEPRONA) unter 062. Für tiermedizinische Notfälle suche nach dem nächsten hospital veterinario 24 horas, die meisten Großstädte haben mindestens eines.
Notrufnummer: 112
Tierarztkosten in Spanien sind in der Regel niedriger als in Nordeuropa. Eine Standarduntersuchung kostet 20 bis 50 Euro. Notfallbesuche kosten je nach Behandlung meist 80 bis 200 Euro.
Reisetipps
In Renfe-Zügen sind kleine Haustiere in Transportboxen (max. 60x35x35 cm) gegen einen Aufpreis von 10 Euro auf den meisten Verbindungen erlaubt. Größere Hunde (bis 40 kg) sind mit Maulkorb und Leine auf ausgewählten AVE-Hochgeschwindigkeitsstrecken gegen einen Pauschalaufpreis von 35 Euro erlaubt.
Die meisten Restaurants in Spanien sind auf Außenterrassen (terrazas) haustierfreundlich. Ob Haustiere drinnen erlaubt sind, hängt vom jeweiligen Lokal ab.
In Spanien wird es im Sommer sehr heiß. Vermeide es, Hunde von Juni bis September mittags (11 bis 17 Uhr) auf Asphalt zu führen. Spaziergänge am frühen Morgen und späten Abend sind üblich.
Leitungswasser ist in ganz Spanien für Haustiere unbedenklich, auch wenn manche Regionen (etwa Teile Andalusiens) härteres Wasser haben, das vorübergehend die Verdauung beeinflussen kann.
Haustierfreundliche Strände (playas caninas) gibt es an den meisten Küstenregionen, meist als abgetrennter Bereich getrennt von den regulären Stränden. Die Regelungen unterscheiden sich stark je nach Gemeinde, informiere dich also lokal.
Apotheken in Spanien (erkennbar am grünen Kreuz) führen einfache Tiermedikamente. Für verschreibungspflichtige Tierarzneimittel besuche eine Tierarztpraxis.